Nach § 13 der Ruhrschiffahrtsverordnung ist bei einem *Wasserstand von 358 cm* am amtlichen Pegel Hattingen jeglicher Fahrzeugverkehr untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Baldeneysee zwischen Ruhr-km 29,6 (300 m oberhalb Stauwehr Baldeney ab Sperrschild für Segelboote und Surfer) und Ruhr-km 36,3 (ehemalige Eisenbahnbrücke Kupferdreh) bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amtlichen Pegel Hattingen.
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