Nach § 13 der Ruhrschiffahrtsverordnung ist bei einem *Wasserstand von 
358 cm* am amtlichen Pegel Hattingen jeglicher Fahrzeugverkehr 
untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Baldeneysee zwischen Ruhr-km 29,6 (300 m oberhalb 
Stauwehr Baldeney ab Sperrschild für Segelboote und Surfer)
und Ruhr-km 36,3 (ehemalige Eisenbahnbrücke Kupferdreh) bis zu einem 
Wasserstand von 431 cm am amtlichen Pegel Hattingen.
Aktueller Wasserstand
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